Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht im Rahmen des ersten Elternabends. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtern. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, in den Schulräumen stattfinden. Vorab können die Eltern nach Punkten für die Tagesordnung befragt werden. Vorschläge für die Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Schulelternbeirates können während der Elternabende vorgeschlagen werden. Den übrigen Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter steht die Teilnahme an den Elternabenden frei, einmal jährlich sollen sie daran teilnehmen.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
eiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.
Die Hessische Verfassung erlaubt als einzige Länderverfassung den Erziehungsberechtigten, die Gestaltung desUnterichts mitzubestimmen. In den einzelnen Schulen vertreten Klassen-, Jahrgangs- und Abteilungselternbeiräte sowie die Schulelternbeiräte die Interessen der Elternschaft. Auf der Ebene der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind, liegt die Zuständigkeit bei den Kreis- und Stadtelternbeiräten, auf Landesebene beim Landeselternbeirat.
Die Schulelternbeiratsvorsitzenden der Stadtschule Michelstadt wurden in der Elternbeiratssitzung am 22.09.2020 neu gewählt:
Vorsitzender: Christin Hauer (2a)
Stellv. Vorsitzende: Irina Beschnar (4b)
Der Landeselternbeirat von Hessen
Der Landeselternbeirat ist das demokratisch gewählte Gremium der Mitbestimmung aller Eltern minderjähriger Schüler in Hessen. Ihm gehören 19 Mitglieder aus der Elternschaft der zehn verschiedenen Schulformen an.
Der Landeselternbeirat vertritt nach Hessischem Schulgesetz die Interessen der Eltern aller hessischen Schulen auf Landesebene. Er ist damit unmittelbarer Ansprechpartner des Hessischen Kultusministeriums. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des LEB.